Norm
AHG §1 Cd1bRechtssatz
Zum Wesen des Beitritts zu einem Exekutionsverfahren. Aus § 71 EO kann kein Anspruch jedes Verfahrensfremden abgeleitet werden, daß in allen Exekutionsverfahren zureichende Bekanntmachungen stattfinden müssen. Kein Amtshaftungsanspruch eines Betreibenden, der mangels eines wirksamen Pfandrechtes nicht vom Versteigerungstermin verständigt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0003618Dokumentnummer
JJR_19570320_OGH0002_0010OB00021_5700000_001