Norm: EO §16EO §65 EEO §253 Abs4Geo §552
Rechtssatz: Zur Anfechtung einer rechtswidrigen "Bewilligung des Vollzuges auf Anmeldung" fehlt dem Verpflichteten das Rechtsschutzinteresse, da dies ausschließlich Sache des betreibenden Gläubigers ist und dem Verpflichteten keine Einflußnahme auf die Vollzugsvorgänge zwischen Bewilligung und Vollzug der Fahrnisexekution zusteht. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367EO §253 Abs4EO §266 Abs1EO §278ZPO §477 Abs1 Z4 und 5
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Vorschrift des § 253 Abs 4 EO (Zustellung der Pfändungsbewilligung an den Verpflichteten) bewirkt noch nicht die Ungültigkeit der vollzogenen Versteigerung und der sohin durchgeführten Meistbotsverteilung; die Exekutionsordnung knüpft weder an die Unterlassung dieser Zustellung noch an einen entgegen der Vorschrift des § 266 Abs 1 EO durchgef... mehr lesen...