Norm
ABGB §367Rechtssatz
Die Nichtbeachtung der Vorschrift des § 253 Abs 4 EO (Zustellung der Pfändungsbewilligung an den Verpflichteten) bewirkt noch nicht die Ungültigkeit der vollzogenen Versteigerung und der sohin durchgeführten Meistbotsverteilung; die Exekutionsordnung knüpft weder an die Unterlassung dieser Zustellung noch an einen entgegen der Vorschrift des § 266 Abs 1 EO durchgeführten Verkauf Nichtigkeitsfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0003553Dokumentnummer
JJR_19571002_OGH0002_0070OB00255_5700000_001