Begründung: Die Klägerin hatte eine gegenüber der Forderung der Beklagten vorrangige Forderung aus einer Höchstbetragshypothek im Verteilungsverfahren angemeldet. Die Vorlage einer Saldomitteilung unterblieb. In der Verteilungstagsatzung erhob die Beklagte Widerspruch gegen die Zuweisung des Meistbots an die Klägerin mangels vorgelegter Urkunden, somit aus rein formalen Gründen. Das Exekutionsgericht berücksichtigte die Forderung der Klägerin im Meistbotsverteilungsbeschluss nicht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über Betreiben der beklagten Partei war beim Bezirksgericht I***** zu 8 E 50/03a ein Verfahren zur Zwangsversteigerung dreier Miteigentumsanteile des Verpflichteten anhängig. Nachstehende Pfandrechte waren auf diesen Miteigentumsanteilen einverleibt: 1. Zu C-LNr 15 ob den Anteilen B-LNr 2 und 3 zugunsten der klagenden Partei ein Pfandrecht im Betrag von 1,000.000 S (= 72.672,83 EUR), 2. zu C-LNr 23 ob den Anteilen B-LNr 2, 3 und 4 zugunsten der R***** ein Pfandr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ehegatten (im Folgenden auch nur als Mann und Frau bezeichnet) waren je zur Hälfte Eigentümer der näher bezeichneten Liegenschaft EZ 46, die im Rahmen des jeweils am 7. Februar 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig um 7,5 Mio S verwertet wurde. Im Lastenblatt waren ua - soweit hier relevant - nachstehende Pfandrechte auf beiden Liegenschaftshälften einverleibt: C-LNr 15b: Höchstbetragspfandrecht für die Rechtsvorgängerin d... mehr lesen...
Norm: EO §231 Abs4EO §210 IIBABGB §1041 B3
Rechtssatz: Der Verwendungsanspruch des bei der Meistbotsverteilung mangels Anmeldung (§ 210 EO) nicht zum Zug gekommenen Hypothekargläubigers richtet sich gegen den nachfolgenden Pfandgläubiger, der einen Betrag zugewiesen erhält, den er bei ordnungsgemäßer Anmeldung des übergangenen Pfandgläubigers und Verwendungsklägers nicht erhalten hätte. Keinesfalls muss dies immer der unmittelbar auf den Verwen... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Hausverwalterin einer Liegenschaft in Wien, auf der Wohnungseigentum begründet ist. Gegen einen Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft wurde beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein Zwangsversteigerungsverfahren durchgeführt und der Liegenschaftsanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, der beklagten Partei als Ersteher mit Beschluß vom 24.7.1995 zugeschlagen. Die klagende Partei meldete zur Meistbotsverteilung Forderungen in der Höhe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hatte 2 C 1618/94 des Landesgerichtes Linz-Land gegen Walter L***** eine Mietzinsklage über S 439.876,35 samt Anhang eingebracht. Am 1.9.1994 fand gemäß § 1101 ABGB die pfandweise Beschreibung einer großen Anzahl von Gegenständen statt. Am 9.9.1994 erging ein stattgebendes Versäumungsurteil, das rechtskräftig wurde. Die klagende Partei hatte 2 C 1618/94 des Landesgerichtes Linz-Land gegen Walter L***** eine Mietzinsklage über S 439.876,3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 20. September 1990 und 25. Februar 1991 verkaufte der Alleineigentümer 125/410 Anteile seiner Liegenschaft, die damals mit dem Pfandrecht für eine Forderung einer Bank von 4 Mio S belastet war. Dieser Kaufvertrag wurde antragsgemäß verbüchert. Nach dem Buchstandsbericht vom 31. Jänner 1992 war noch die gesamte Liegenschaft mit diesem Pfandrecht belastet. Mit Dissolutionsvertrag vom 2. Juni 1992 vereinbarten die Vertragsteile die Rückabwicklung de... mehr lesen...
Norm: EO §231 Abs4
Rechtssatz: Die Klage aus dem besseren Recht im Sinne des § 231 Abs 4 EO steht entgegen dem zu engen Wortlaut der Bestimmung nicht nur bei Versäumung der Frist zur Einbringung der Widerspruchsklage zu. Entscheidungstexte 3 Ob 139/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 3 Ob 139/90 EvBl 1991/126 S 568 1 Ob 244/97g ... mehr lesen...
Begründung: In ihrer auf § 1041 ABGB gestützten Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrages von S 121.500,-- s.A. mit folgender
Begründung: Der K*** Ö*** K***- UND A*** registrierte Genossenschaft mbH, dessen Gesamtrechtsnachfolger sie sei, habe dem Helmut S*** ein auf der Liegenschaft EZ 85 KG Wolfsthal unter COZ 4 a bzw. 4 b hypothekarisch sichergestelltes Darlehen in der Höhe von S 350.000,-- gewährt. Von dem bei der Zwangsversteigerung... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIBEO §210 IVAEO §231 Abs4ABGB §1041 B3ABGB §1431 ff CZPO §411 Cb
Rechtssatz: Zulässigkeit der Bereicherungsklage des bei der Meistbotverteilung Verkürzten aus einem in einer Widerspruchsentscheidung nicht entschiedenen Grund. (Wie Judikat Nummer 220). Entscheidungstexte 8 Ob 114/66 Entscheidungstext OGH 07.06.1966 8 Ob 114/66 Veröff: EvBl 1966/445 S 570 ... mehr lesen...