Norm: EO §146EO §210 IVAEO §212EO §213 V
Rechtssatz: Die Feststellung, ob eine Hypothek bzw die durch diese gesicherte Forderung noch zu Recht besteht oder schon erloschen ist, ist bei sonstigem Verstoß gegen zwingende Grundsätze des Verteilungsverfahrens nicht Gegenstand der Versteigerungsbedingungen. Die Prüfung und Entscheidung, ob und inwieweit eine Pfandforderung im Verteilungsverfahren (als erloschen) unberücksichtigt zu bleiben hat, ist ... mehr lesen...
Norm: EO §212EO §286 Abs1
Rechtssatz: Das Verhandlungsprotokoll muß die Grundzüge der Verteilung wiedergeben. Es sind also vom Gericht nicht bloß Anmeldungen und gegebenfalls Widersprüche gegen angemeldete Ansprüche zu protokollieren, sondern alle Ansprüche, ob sie von Amts wegen oder auf Anmelden zu berücksichtigen sind, zu behandeln. Entscheidungstexte 3 Ob 42/72 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §212EO §214EO §216 I
Rechtssatz: Der Richter hat in der Verteilungstagsatzung, sofern nicht eine Einigung über die Verteilung nach § 214 Abs 2 EO vorliegt, mit den Erschienenen nach den allgemeinen und besonderen Verteilungsgrundsätzen über jeden Anspruch (Kapital und Nebengebühren) in der Reihenfolge, in der die Befriedigung aus dem Meistbot erfolgen soll, zu verhandeln (§ 212 Abs 1 EO). Es sind daher nicht bloß Anmeldungen zu protoko... mehr lesen...