Die Kläger kundigten dem Beklagten die von ihm gemietete Wohnung im Hause F., H.-Straße 63, aus den Gründen des § 19 Abs. 2 Z. 1, 3 und 4 MietG. auf. Mit Beschluß vom 30. September 1957 stellte das Erstgericht gemäß § 21 Abs. 2 MietG. fest, daß der Beklagte den Klägern zum Zeitpunkt der Kündigung (21. Dezember 1955) keinen rückständigen Mietzins schuldete. Über Rekurs der Kläger hob das Rekursgericht diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht unter Rechtskraftvorbehalt eine neue... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 VBEO §211EO §224
Rechtssatz: Ist ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag eingetragen, so ist bei der Meistbotsverteilung gemäß § 224 EO vorzugehen, soweit nicht gemäß § 210 EO dargetan ist, daß das Pfandrecht wirksam geworden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 573/29 Entscheidungstext OGH 10.07.1929 3 Ob 573/29 SZ 11/155 7 Ob... mehr lesen...