Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp können vom Gericht zweiter Instanz verneinte Verfahrensmängel erster Instanz nicht erfolgreich mit Revisionsrekurs geltend gemacht werden (3 Ob 113/90; Zechner in Fasching/Konecny² § 528 ZPO Rz 44; § 503 ZPO Rz 34 ff mwN). Da hier ein solcher Fall vorliegt und keine der in Betracht kommenden Ausnahmen, ist schon aus diesem Grund keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 78 EO iVm § 528 Abs 1 ZPO zu beantworten. Nach stR... mehr lesen...
Norm: EO §210 Abs1 IIIEO §211EO §212ZPO §182 Abs1
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht hat nur einem in der Verteilungstagsatzung erschienenen Gläubiger zufolge § 78 EO iVm § 182 Abs 1 ZPO in Ansehung einer mangelhaft angemeldeten oder mangelhaft nachgewiesenen Forderung einen Verbesserungsauftrag zu erteilen, der allenfalls auch zu einer Erstreckung der Verteilungstagsatzung führen kann. Da eine gesetzliche Verpflichtung, auf Mängel der Anmeldung... mehr lesen...