Am 29. 7. 1981 wurde dem Harald S im Zuge des Zwangsversteigerungsverfahrens der Zuschlag erteilt (Meistbot 183 000 S). Am 4. 11. 1981 kam es zur Wiederversteigerung. Bei dieser wurde dem Richard M der Zuschlag erteilt (Meistbot 240 000 S). Auch Richard M wurde mit der Bezahlung des Meistbots säumig. Es wurde daher neuerlich eine Wiederversteigerung bewilligt. Beim Versteigerungstermin am 16. 4. 1982 wurde Harald S als Bieter zugelassen. Es steigerten zunächst mehrere Bieter von 85 00... mehr lesen...
Norm: EO §154EO §185 Abs2EO §187EO §188 Abs2
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den dem säumigen Ersteher im Wiederversteigerungsverfahren zu Unrecht erteilten Zuschlag aufgehoben, darf es nicht sofort den Zuschlag an den Bieter erteilen, der im Versteigerungstermin des Wiederversteigerungsverfahren das nach dem säumigen Ersteher soweit höchste Anbot gestellt hat. Ein neuerlicher Zuschlag kann vielmehr nach dem Ergebnis des Versteigerungstermine... mehr lesen...