RS OGH 1983/6/15 3Ob144/82

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Veröffentlicht am 15.06.1983
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Norm

EO §154
EO §185 Abs2
EO §187
EO §188 Abs2

Rechtssatz

Hat das Rekursgericht den dem säumigen Ersteher im Wiederversteigerungsverfahren zu Unrecht erteilten Zuschlag aufgehoben, darf es nicht sofort den Zuschlag an den Bieter erteilen, der im Versteigerungstermin des Wiederversteigerungsverfahren das nach dem säumigen Ersteher soweit höchste Anbot gestellt hat. Ein neuerlicher Zuschlag kann vielmehr nach dem Ergebnis des Versteigerungstermines nur auf Grund eines neuen Termins erteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003143

Dokumentnummer

JJR_19830615_OGH0002_0030OB00144_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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