Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Versteigerungstermin am 8.11.1984 die versteigerte Liegenschaft dem einzigen Bieter um das geringste Gebot zugeschlagen. Gegen den Beschluß, womit der Zuschlag erteilt wurde, erhob die Eigentümerin benachbarter Liegenschaften in der Frist des § 187 Abs 1 letzter Satz EO Rekurs. Sie machte damit geltend, sie sei entgegen der Vorschrift des § 171 Abs 1 EO vom Versteigerungstermin nicht verständigt worden (§ 184 Abs 1 Z 3 EO), obwohl in dem Gutsbestan... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §171EO §172EO §173EO §182 Abs1EO §187 Abs1
Rechtssatz: Der Eigentümer von Liegenschaften, auf denen zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der zu versteigernden Liegenschaft Grunddienstbarkeiten einverleibt sind, zählen nicht zum Kreis der nach den §§ 171 bis 173 EO vom Versteigerungstermin durch Zustellung eines Ediktes zu verständigenden Personen und ist daher auch nicht Partei (Beteiligter) des Exekutionsverfahrens. ... mehr lesen...
Über Antrag des betreibenden Gläubigers Walter S. wurde die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ. 1866, GB. A, vom Erstgericht bewilligt. Das Versteigerungsedikt wurde am 29. Dezember 1961 erlassen und am gleichen Tag bücherlich angemerkt. Valerie und Ernestine H. traten am 21. Februar 1962 dem Versteigerungsverfahren bei. Die Einverleibung von Pfandrechten für ihre Forderungen von je 18.726.15 S s. A. erfolgte auf Grund von Rangordnungsbescheiden zum Teil in Rangordnungen, die jen... mehr lesen...
Norm: EO §173
Rechtssatz: Die nach der Erlassung des Versteigerungsediktes beigetretenen Gläubiger sind vom Versteigerungstermin nicht mehr zu verständigen. Entscheidungstexte 3 Ob 93/62 Entscheidungstext OGH 03.07.1962 3 Ob 93/62 EvBl 1962/425 S 526 = SZ 35/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0... mehr lesen...
Norm: EO §173
Rechtssatz: Die im § 173 Abs 2 EO erwähnten Personen sind mit Zustellung zu verständigen; auf eine allfällige sonst erlangte Kenntnis vom Versteigerungstermin kommt es nicht an. Entscheidungstexte 4 Ob 246/28 Entscheidungstext OGH 20.09.1928 4 Ob 246/28 SZ 10/179 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...