Entscheidungsgründe: Die Ehegatten Otto und Erna T***** waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. 2. 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig um ATS 7,5 Mio (EUR 545.046,26) verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der Klägerin war ein Höchstbetragspfandrecht aufgrund der Pfandurkunde vom 10. 12. 1993/15. 3. 1994 einverleibt, für weitere Banken mehrere im Rang nachgehende Pfandrechte und schließlich für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ehegatten waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. Februar 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei war ein Höchstbetragspfandrecht aufgrund der Pfandurkunde vom 10. Dezember 1993/15. März 1994 einverleibt, für weitere Banken mehrere im Rang nachgehende Pfandrechte und schließlich für die beklagte Partei ein nachrangiges ... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich ihrer Ehescheidung schlossen Rudolf und Renate K***** beim Bezirksgericht Kremsmünster am 29. 5. 2001 einen Vergleich, in dem sich die Frau zur Übereignung ihres Hälfteanteils an der Liegenschaft EZ ***** an den Mann gegen eine Ausgleichszahlung von S 450.000,-- verpflichtete. Die Geldforderung sollte auf der dann im Alleineigentum des Mannes stehenden Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt und zudem noch wertgesichert werden. Die diesbezügliche Vertragskl... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Einbringungsvertrages vom 22. 1. 1999 sowie des Übergabevertrages vom 12. 4. 1999 haben die Antragsteller mit ihrem Eintragungsgesuch vom 1. 6. 1999 zwar (rechtskräftig) die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Franz M***** GmbH an den Liegenschaften EZ ***** sowie zweier Simultanpfandrechte an den genannten Liegenschaften für monatliche Leibrentenforderungen des Franz Josef M***** im Betrag von S 35.000,-- samt 10 % Verzugszinsen und der Charlotte M*... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Pfandbestellungsurkunde vom 19. 5. 1998, in der festgehalten ist, daß die Antragstellerin gegen Hermann J*****, "aus dessen Tätigkeit für die Antragstellerin Schadenersatzforderungen aufgrund von Handlungen zum Schaden der Antragstellerin hat", begehrte die Antragstellerin "zur Sicherstellung aller Schadenersatzforderungen aus Haupt- und Nebenansprüchen aller Art bis zum Höchstbetrag von S 3,500.000,-- die der Antragstellerin gegen Hermann J*****,... mehr lesen...
Norm: EO §171 Abs3EO §211 Abs1EO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die
Begründung: von Höchstbetragshypotheken ist über die im § 14 Abs 2 GBG genannten Fälle hinaus für alle künftigen Forderungen zulässig, wenn außer der Person des Berechtigten und des Schuldners auch der genau umrissene Rechtsgrund, aus dem die Forderung entstehen könnte, feststeht. Die Sicherung von Pachtzinsforderungen aus einem bestimmten Pachtverhältnis durch eine Höchstbetragsh... mehr lesen...
Norm: EO §171 Abs3EO §222 Abs3a
Rechtssatz: Die Anmeldung nach § 171 Abs 3 EO ersetzt die Antragstellung nach § 222 Abs 3 EO nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 172/88 Entscheidungstext OGH 14.12.1988 3 Ob 172/88 EvBl 1989/76 S 276 = RZ 1990/10,40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0002992 ... mehr lesen...