Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §97EO §161
Rechtssatz: Die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft wird durch deren Zwangsversteigerung nicht behindert; es kann auch nach Beginn der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung eingeleitet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 52/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1986 3 Ob 52/86 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §161EO §224GBG §14
Rechtssatz: Der Gläubiger, zu dessen Gunsten ein Pfandrecht bis zu einem Höchstbetrag einverleibt ist, braucht sich bei der Meistbotsverteilung vom Höchstbetrag nicht abziehen zu lassen, was er aus den Erträgnissen einer Zwangsverwaltung derselben Liegenschaft erhalten hat. Entscheidungstexte 3 Ob 54/62 Entscheidungstext OGH 27.04.1962 3 Ob 54/62 E... mehr lesen...
Norm: EO §161EO §239GBG §14
Rechtssatz: Zuweisdung aus einer Zwangsverwaltung der später versteigerten Liegenschaft ist materiell nicht anders als eine sonstige Zahlung auf eine einverleibte Kredithöchstbetragshypothek zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 52/62 Entscheidungstext OGH 27.04.1962 3 Ob 52/62 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §161
Rechtssatz: Zu den nach §§ 122 bis 128 EO zu verteilenden Zwangsverwaltungserträgnissen, die auf die Zeit vor dem Tage des Zuschlages entfallen, gehören auch die noch nicht zu Geld gemachten, aber vom Zwangsverwalter gewonnenen Früchte der Liegenschaft. Gegen die Bewilligung einer abgesonderten Exekution auf diese Früchte steht dem Zwangsverwalter ein Rekursrecht zu. Ihm sind auch die Kosten des erfolgreichen Rekurses zuzu... mehr lesen...