Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Die Liegenschaften EZ 266 und 267 KG S wurden am 8. Oktober 1976 versteigert. Mit dem Tage des Zuschlages ging die vor dem Versteigerungstermin eingeleitete Zwangsverwaltung E 15/75 gemäß § 161 EO in eine Verwaltung zugunsten der Ersteherin über. Mit Beschluß vom 29. Oktober 1976 wurde auf Antrag der Ersteherin diese zum Verwalter der versteigerten Liegenschaften bestellt, und es wurde angeordnet, daß diese Liegenschaften der Ersteherin vom Vollstrecker unverweilt zur Verwaltung und E... mehr lesen...
Norm: EO §158EO §159EO §160
Rechtssatz: Die einstweilige Verwaltung geht im Falle der Bestellung des Erstehers zum Verwalter mit dem Zeitpunkt der Erfüllung der Versteigerungsbedingungen - ohne Übergabeakt des Verpflichteten oder des Exekutionsgerichtes - von selbst in die Verwaltung kraft Eigentumsrechtes über und ist damit beendet (Ablehnung von ÖRZ 1956,92). Entscheidungstexte 3 Ob 115/... mehr lesen...
Norm: EO §158EO §159EO §160
Rechtssatz: Eine Beendigung der einstweiligen Verwaltung durch Richterspruch ist der Exekutionsordnung fremd. Die Beendigung der Verwaltung muß nicht ausgesprochen werden; sie tritt kraft Gesetzes ein. Entscheidungstexte 3 Ob 115/77 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 115/77 SZ 51/123 European Case ... mehr lesen...