Norm
EO §157 Abs2Rechtssatz
Aus den Bestimmungen der §§ 157 Abs 2, 159 Z 4 EO kann nicht abgeleitet werden, daß die Liegenschaft selbst nicht mehr dem Vermögen des Verpflichteten zugerechnet werden kann, sondern sozusagen in das Eigentum der dann als selbständiges Rechtssubjekt zu denkenden Verteilungsmasse übergegangen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002878Dokumentnummer
JJR_19840125_OGH0002_0030OB00139_8300000_002