Begründung: Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 3. Juni 1985, GZ 21 E 46/84-38 (21 E 84/85) wurde auf Grund des vollstreckbaren Teilurteiles des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 15. Juni 1984, 20 Cg 232/83, dem Heinrich S*** als betreibender Partei wider die verpflichtete Partei Dr. Stanislawa K*** zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 100.000 S s.A. und Kosten die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 1644 KG Margareten bewilligt; unter einem sprach das... mehr lesen...
Norm: EO §101EO §134 Abs3GBG §94 A
Rechtssatz: Nach der im Versteigerungsverfahren anzuwendenden Spezialbestimmung des § 134 Abs 3 EO iVm § 101 EO darf das Buchgericht - wenn es der Meinung ist, das Versteigerungsverfahren wäre wegen des eingetragenen Belastungs- und Veräußerungsverbotes undurchführbar - die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens nicht ablehnen. Es hat vielmehr die begehrte Anmerkung vorzunehmen und sich darauf z... mehr lesen...