Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12 Abs3;
Rechtssatz: Im Vollstreckungsverfahren erhobene Einwendungen gegen den dem Titel zugrunde liegenden Anspruch sind nach § 12 Abs 1 AbgEO nur insoferne zulässig, als sie auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels entstanden sind. ... mehr lesen...