RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0106

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §12 Abs3;

Rechtssatz

Im Vollstreckungsverfahren erhobene Einwendungen gegen den dem Titel zugrunde liegenden Anspruch sind nach § 12 Abs 1 AbgEO nur insoferne zulässig, als sie auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels entstanden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130106.X03

Im RIS seit

11.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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