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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §12 Abs3;Rechtssatz
Im Vollstreckungsverfahren erhobene Einwendungen gegen den dem Titel zugrunde liegenden Anspruch sind nach § 12 Abs 1 AbgEO nur insoferne zulässig, als sie auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels entstanden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130106.X03Im RIS seit
11.11.1987