Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war vom 20. 12. 1996 bis zu ihrer Enthebung mit Beschluß vom 15. 6. 1998 im Verfahren 2 E 3528/96 des Bezirksgerichtes Reutte zur Zwangsverwalterin über den Gasthof "H*****, der von der Beklagten weiterbetrieben wurde, bestellt. Die Zwangsverwaltung wurde gemäß § 129 Abs 2 EO am 9. 9. 1998 rechtskräftig eingestellt. Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten Rückstandsausweise über die Wasserbenützungsgebühren 1997, 1998, die Kanalgebühren 1997, 1998, die... mehr lesen...
Norm: EO §116EO §118JN §1 DIII
Rechtssatz: Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen eines Geschädigten, der nicht Beteiligter am Rechnungslegungsverfahren im Sinn des § 116 EO ist, gegen den Zwangsverwalter ist der streitige Rechtsweg zulässig (hier: Schadenersatzansprüche einer Gebietskörperschaft auf Gebühren, Abgaben und Steuern gegen einen Zwangsverwalter wegen Verletzung kaufmännischer Sorgfaltspflichten). Entsc... mehr lesen...
Norm: EO §115EO §116EO §123
Rechtssatz: Zur Erreichung des Zieles der Zwangsverwaltung, nämlich der Befriedigung der betreibenden Gläubiger, dient die Feststellung und Verteilung der Ertragsüberschüsse, wobei beide Schritte in getrennten Verfahrensabschnitten vor sich gehen. Der Feststellung der Ertragsüberschüsse dient die Rechnungslegung durch den Verwalter, die nach der Genehmigung die Grundlage für die Verteilung der Ertragsüberschüsse bild... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Zwangsverwaltungsverfahren wurden die vom Verwalter für die Zeit bis 31.1.1988 vorgelegten Rechnungen rechtskräftig genehmigt und über die Verteilung der bis dahin erzielten Ertragsüberschüsse rechtskräftig abgesprochen. Die Erträgnisse bestanden im wesentlichen aus Mietzinseinnahmen. Die hieraus allenfalls zu entrichtende Umsatzsteuer wurde vom Verwalter weder unmittelbar aus den Erträgnissen berichtigt, noch erfolgte hiezu eine Forderungsanmeldung des... mehr lesen...
Norm: EO §116EO §117EO §122
Rechtssatz: Wurde nur eine Tagsatzung zur Verteilung der Ertragsüberschüsse (E-Form 193), nicht aber auch eine zur Erledigung der Verwaltungsrechnung (E-Form 191) anberaumt, dennoch aber über die Verwaltungsrechnung verhandelt, ist der Masseverwalter im Konkurs des Verpflichteten mangels Bekanntgabe dieses zusätzlichen Verhandlungsgegenstandes und der Rechtsfolge des Nichterscheinens iS des § 116 Abs 2 EO nicht gehör... mehr lesen...
Norm: EO §116BRG §13
Rechtssatz: Wirksamkeit von Rücktrittserklärungen von Betriebsratsmitgliedern gegenüber dem Betriebsratsobmann. Entscheidungstexte 4 Ob 191/53 Entscheidungstext OGH 20.10.1953 4 Ob 191/53 Veröff: JBl 1954,340 = SozM IIB,209 = Arb 5842 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0052681 ... mehr lesen...