Index: Arbeitsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs5AAV §81 Abs6
Rechtssatz: Der Nachweis der den Anforderungen des § 81 Abs 6 AAV entsprechenden Ausbildung einer Person für die erste Hilfeleistung muss nicht schon im Zeitpunkt der Überprüfung des Betriebes durch das Arbeitsinspektorat erbracht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989080002.X01 ... mehr lesen...