RS Vwgh 1989/4/18 89/08/0002

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

Arbeitsrecht
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §81 Abs5
AAV §81 Abs6

Rechtssatz

Der Nachweis der den Anforderungen des § 81 Abs 6 AAV entsprechenden Ausbildung einer Person für die erste Hilfeleistung muss nicht schon im Zeitpunkt der Überprüfung des Betriebes durch das Arbeitsinspektorat erbracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080002.X01

Im RIS seit

04.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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