Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 61 Abs. 3 und 4 Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung für schuldig befunden und hiefür bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher die Behandlung derselben mit Beschluß vom 26. Februar 1996, Zl. B 3924/95, ablehnte und sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abtrat. Di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §61 Abs3;AAV §61 Abs4;AVG §63 Abs1;VStG §51 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 94/02/0168 1
(hier: Übertretung nach § 61 Abs 3 und 4 AAV) Stammrechtssatz In der Auslegung des zweiten Satzes des § 51 Abs 7 VStG kommt es nicht darauf an, ob im konkreten Fall auch noch andere Parteien ein Berufungsrecht haben, sondern nur darauf... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 11. März 1993, Zl. 92/18/0441, verwiesen, womit der Bescheid der belangten Behörde vom 16. September 1992 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde. Dies deshalb, da der im Instanzenzug aufrecht erhaltene Spruch: den Anforderungen des § 44a Z. 1 VStG nicht genüge, weil zweifelhaft bleibe, wofür der Beschwerdeführer bestraft worden sei. Dem
Spruch: lasse nicht nicht entnehmen, ob es sich bei der vom Arbeitsinspektor am 21. J... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §61 Abs3;AAV §61 Abs4;BArbSchV §16 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020182.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (der belangten Behörde) vom 16. September 1992 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer bestimmt bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, nicht ausreichend dafür Sorge getragen zu haben, daß die arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, "da bei der am 21.6.1990 auf der Baustelle "Mehrfamilienhaus H" in S durch einen Vertreter des Arbeitsinspek... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §61 Abs3;AAV §61 Abs4;BArbSchV §16 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der in rechtserheblicher Weise voneinander abweichende Inhalt des § 16 Abs 2 BArbSchV einerseits und des § 61 Abs 3 und des § 61 Abs 4 AAV andererseits läßt keine Subsumtion in Form des "Sowohl-als-Auch", sondern nur in Form des "Entweder-Oder" zu. S... mehr lesen...