Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Geschäftsführer der R-GesmbH mit Sitz in Wien, M-park, somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers zu verantworten, daß am 30.7.1992 in M-gasse, F, die beiden Arbeitnehmer N Jozsef und N Tibor über eine Aluminiumleiter in den Pressenschacht der Presse von Alttextilien in der Sortierhalle einstiegen 1) ohne an einem Sicherheitsgeschirr angeseilt zu sein; 2) ohne Belüftung des ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß dem mit "Befahren von Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Rohrleitungen und ähnlichen Betriebseinrichtungen" überschriebenen § 59 AAV sind beim Befahren von solchen Betriebseinrichtungen verschiedene Schutzmaßnahmen zwingend vorgeschrieben. Der Begriff "Befahren" ist im Sinne der Bergmannsprache zu verstehen und bedeutet, daß eine Person sich - zur Gänze - in das Innere einer derartigen Betriebseinrichtung begibt. Durch das Befahren, der Mensch begibt sich zur Gänze in d... mehr lesen...