Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/27 90/19/0289

Die nunmehrige mitbeteiligte Partei mit dem Sitz in Eisenstadt hat mit Eingabe vom 21. April 1986 unter Vorlage der Einreichunterlagen beim Magistrat der Freistadt Eisenstadt um die gewerbebehördliche Genehmigung einer Betriebsanlage zur Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart "Kaffeerestaurant" im Standort Eisenstadt, X-Straße, angesucht. Der geplante Betrieb liegt im Keller ca. 4 m unter Niveau. Im Kellergeschoß sind ein Gastlokal mit Bar und ein Gastraum mit offenem Kamin sowi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1991

RS Vwgh 1991/5/27 90/19/0289

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §5 Abs1;AAV §5 Abs2;ArbIG 1974 §9 Abs2;
Rechtssatz: "Produktionstechnische
Gründe: " iSd § 5 Abs 2 AAV, die eine Lage der Arbeitsräume, deren Fußboden allseits tiefer als 1 m unter dem angrenzenden Gelände liegt, erfordern, sind nur in jenen Fällen gegeben, in welchen die in diesen Räumen zu verrichtenden Arbeiten schon ihrer Art nach derart situierte Räume erfordern. Mit an... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1991

RS Vwgh 1991/5/27 90/19/0289

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §5 Abs1;AAV §5 Abs2;ArbIG 1974 §9 Abs2;
Rechtssatz: Sämtliche in einem Gastgewerbebetrieb zu verrichtenden Arbeiten erfordern nicht Arbeitsplätze, die unterhalb des Erdniveaus gelegen sind. Es mag zutreffen, daß ein zur Gänze in einem Kellerlokal gelegener Gastgewerbebetrieb eine besondere Attraktion für die Gäste darstellen würde, doch kann in diesem Umstand kein Grund iS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1991

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