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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AAV §5 Abs1;Rechtssatz
"Produktionstechnische Gründe" iSd § 5 Abs 2 AAV, die eine Lage der Arbeitsräume, deren Fußboden allseits tiefer als 1 m unter dem angrenzenden Gelände liegt, erfordern, sind nur in jenen Fällen gegeben, in welchen die in diesen Räumen zu verrichtenden Arbeiten schon ihrer Art nach derart situierte Räume erfordern. Mit anderen Worten, es müssen in diesen Räumen Arbeitsleistungen erbracht werden, die an der Bestimmung des § 5 Abs 1 AAV entsprechenden Arbeitsplätzen aus technischen Gründen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190289.X02Im RIS seit
23.03.2001