Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (kurz: BH) vom 24. Juli 1996 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der K.-Gesellschaft m. b.H. mit Sitz an einem näher genannten Ort in Oberösterreich und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ und sohin als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG dieser Gesellschaft m.b.H., die wiederum p... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §33 Abs9;
Rechtssatz: Die Ausnahme von Schutzvorrichtungen des § 33 Abs 9 AAV greift nur dann, wenn es geradezu ausgeschlossen ist, dass außer Betrieb gesetzte Einrichtungen und Mittel in Betrieb genommen werden können. Ein schlichter reparaturbedingter Stillstand ist jedenfalls nicht geeignet, unter diese Ausnahme subsumiert zu werden. European Cas... mehr lesen...