Entscheidungen zu § 33 Abs. 6 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/12/17 97/02/0119

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (kurz: BH) vom 26. Juli 1996 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der K.-Gesellschaft m. b.H. mit Sitz an einem näher genannten Ort in Oberösterreich und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ und sohin als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG dieser Gesellschaft m.b.H., die wiederum p... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1999

RS Vwgh 1999/12/17 97/02/0119

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §33 Abs6;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 33 Abs 6 AAV macht die für den Normalbetrieb erforderlichen Schutzmaßnahmen nach dessen 2.Satz und 3.Satz nicht überflüssig (entbehrlich). § 33 Abs 6 letzter Satz AAV lässt vielmehr eine zusätzliche Ausstattung mit einer Einrichtung zu (arg.: "dürfen"), die die Durchführung von best... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1999

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