Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §21 Abs3;AAV §21 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0029 E 25. April 1989 VwSlg 12912 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Unter dem Begriff des "Verstellens" eines Ausganges durch "Lagerungen" ist jedes Abstellen von Gegenständen im Bereich eines Ausganges zu verstehen, wobei es weder auf den Zweck der Lagerung noch darauf ankommt, ob die nach § 21 Abs 3 AAV vorgeschrieb... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §21 Abs3;AAV §21 Abs6;
Rechtssatz: Unter dem Begriff des "Verstellens" eines Ausganges durch "Lagerungen" ist jedes Abstellen von Gegenständen im Bereich eines Ausganges zu verstehen, wobei es weder auf den Zweck der Lagerung noch darauf ankommt, ob die nach § 21 Abs 3 AAV vorgeschriebene Mindestbreite noch zur Verfügung steht oder nicht. European C... mehr lesen...