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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AAV §21 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/08/0029 E 25. April 1989 VwSlg 12912 A/1989 RS 1Stammrechtssatz
Unter dem Begriff des "Verstellens" eines Ausganges durch "Lagerungen" ist jedes Abstellen von Gegenständen im Bereich eines Ausganges zu verstehen, wobei es weder auf den Zweck der Lagerung noch darauf ankommt, ob die nach § 21 Abs 3 AAV vorgeschriebene Mindestbreite noch zur Verfügung steht oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080053.X01Im RIS seit
05.06.2007