Mit Straferkenntnis warf die belangte Behörde (Bürgermeister der Stadt Graz als erste Instanz) dem nunmehrigen Berufungswerber folgenden Sachverhalt vor: Er habe es als Arbeitgeber zu verantworten, dass, wie anlässlich einer am 25.08.1997 um ca. 09.00 Uhr auf der Baustelle Halle 4, auf dem Gelände der SDP, nach einem schweren Unfall mit Personenschaden durchgeführten Kontrolle festgestellt worden sei: 1.) Der Bauaufzug (Schrägaufzughersteller Firma P, Nr. 32035, Baujahr 1997, Typ 220) nach... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar wurde die Begriffsbestimmung des § 1 Z 10 AAV, wonach unter "anerkannte Regeln der Technik" Bestimmungen wie Ö-NORMEN oder ÖVE-Bestimmungen zu verstehen sind, gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des § 2 Abs 3 BauV aufgehoben. Jedoch kann sie nach wie vor herangezogen werden, da sich keine Anhaltspunkte finden, dass der Gesetzgeber mit ihrer Aufhebung den "anerkannten Regeln der Technik" einen anderen (etwa weiteren) Inhalt als den dort definierten beimessen wollte. So gelte... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei den unter den Geltungsbereich der Bauarbeitenschutzverordnung fallenden Arbeiten sind grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung zusätzlich zu denen der Bauarbeitenschutzverordnung anzuwenden, wenn nicht in den einzelnen Bestimmungen der Bauarbeitenschutzverordnung die Anwendung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung ausgeschlossen wird. Das Fehlen einer Mittelwehr bei einem Gerüst stellt einen Verstoß gegen die Allgemein... mehr lesen...