Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 2. August 1985 wurde die mitbeteiligte Partei schuldig erkannt, sie habe als im Sinne des § 9 VStG 1950 Verantwortlicher in ihrer Eigenschaft als Marktleiter der S-Gmbh & Co KG verbotenerweise am gesetzlichen Feiertag, dem 8. Dezember 1984 (Maria Empfängnis), die werdende Mutter C beschäftigt. Die mitbeteiligte Partei habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §37 Abs1;MSchG 1979 §7 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die Annahme der belBeh, die von der Strafdrohung des MSchG geschützten Interessen seien deswegen nur unerheblich gefährdet worden, weil die Übertretung nur über Drängen der geschützten Person begangen worden sei, ist verfehlt, weil das von der Strafdrohung geschützte Interesse in der Vermeid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §37 Abs1;MSchG 1979 §7 Abs1;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Davon, dass das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechtsgehalt und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt, kann keine Rede sein, wenn eine Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs 1 iVm § 37 Abs 1 des MutterschutzG 1979, BGBl 221, idF d... mehr lesen...