Entscheidungsgründe: Die Beklagte bot auf mehreren Internetseiten SMS-Dienste und die Erstellung von „Lebenserwartungsprognosen" an. Dabei erweckte sie zunächst blickfangartig den Eindruck von Gratisleistungen. Darauf folgte ein Anmeldefeld in normaler Schriftgröße, in das die Interessenten persönliche Daten einzutragen hatten. Danach musste ein Feld angeklickt werden, wonach man die - nicht gesondert angezeigten - AGB der Beklagten akzeptiere. Die Anmeldung selbst erfolgte durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Architekturfotograf und erhielt im Jahr 2000 von einer Architektengruppe den Auftrag, deren Installation auf einer Kunstausstellung zu fotografieren. Der Kläger erfüllte diesen Auftrag im August 2000 und erteilte der Architektengruppe das Recht, die Lichtbildwerke für eigene Zwecke im beschränkten Umfang zu verwenden. Die Beklagte ist eine Großbilddruckerei. Ihr seit 2001 erscheinendes Firmenmagazin wird parallel zum Printmedium inhaltsgleich ins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein deutsches Unternehmen. Sie ist mit Priorität 7. 12. 1979 Inhaberin der international registrierten und auch in Österreich geschützten Wortmarke IR 456092 "BOSS", eingetragen für Waren der Klasse 25 (Bekleidung). Unter dieser Marke vertreibt die Klägerin seit vielen Jahren - in Österreich seit 1970 - Herrenbekleidung und seit dem Jahr 2000 auch Damenbekleidung. Die Klägerin hat Markenlizenzen für Parfum, Brillen, Strickwaren, Krawatten, Unte... mehr lesen...
Norm: KSchG §30 Abs1MSchG §55PatG 1970 §149UWG §25
Rechtssatz: Wird die rechtswidrige Handlung im Internet begangen, so kann auf Urteilsveröffentlichung im Internet erkannt werden. Dabei ist ein Zeitraum zu bestimmen, während dessen die Veröffentlichung auf der Website aufzuscheinen hat, durch deren Inhalt rechtswidrig gehandelt wurde. Es ist zweckmäßig, das Urteil in einem Fenster zu veröffentlichen, das sich öffnet (Pop-up-Fenster), wenn der ... mehr lesen...
Norm: MSchG §5MSchG §11MSchG §11aMSchG §23MSchG §25
Rechtssatz: Zur Anwendung der §§ 5, 11, 11 a, 23, 25 MSchG. Entscheidungstexte 4 Os 249/30 Entscheidungstext OGH 04.11.1930 4 Os 249/30 Veröff: SSt X/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0066511 Dokumentnummer JJR_19301104_OGH... mehr lesen...
Norm: MSchG §5MSchG §24
Rechtssatz: Die Benützung des eigenen Namens oder der eigenen Firma zur Kennzeichnung der eigenen Ware ist ungeachtet der vor einem anderen erworbenen Markenrechte straflos. Die Verwechslungsfähigkeit zweier Marken ist auch ein Rechtsbegriff. Entscheidungstexte 4 Os 107/24 Entscheidungstext OGH 05.05.1924 4 Os 107/24 Veröff: SSt IV/43 ... mehr lesen...