Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft. Unbestritten ist, dass die Beschwerdeführerin am 25. Juni 1998 ihrer Dienststelle eine von Dr. C, Facharzt für Gynäkologie, am diesem Tag ausgestellte Bestätigung vorlegte, wonach sie in der 36. Woche gravid sei; voraussichtlicher Geburtstermin sei der 22. Juli 1998. Dieser Bestätigung war - wie den vorgel... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §3 Abs2;MSchG 1979 §3 Abs4 idF 1992/833;MSchG 1979 §5 Abs1 idF 1992/833;
Rechtssatz: § 5 Abs. 1 zweiter Satz MSchG spricht ausdrücklich von einer Verkürzung der Achtwochenfrist vor der Entbindung, die zu einer Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen führt. Davon abweichend sieht ... mehr lesen...