Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 7. September 2005 stellte sie an die erstinstanzliche Dienstbehörde folgendes Ansuchen: "Ich befinde mich seit 15.06.05 in vorzeitiger Schutzfrist wegen einer Risikoschwangerschaft und wurde diese bei der chefärztlichen Untersuchung vom 24.08.05 bis Eintreten der gesetzlichen Schutzfrist ausgeweitet. Deshalb kann von mir der Resturlaub 2004 diesjährig nicht konsumiert werden (voraussichtlicher G... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E05200500E6J60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: 31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art2 Abs3;62001CJ0342 Merino Gomez VORAB;EURallg;MSchG 1979 §3;
Rechtssatz: Das in § 3 MSchG umschriebene Recht ist ohne jeden Zweifel ein solches, welches - wie jenes auf Mutterschaftsurlaub - nach Maßgabe des Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 76/207/EWG Frauen gewährt wird, um sie ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Botschaftsrätin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Soweit vorliegendenfalls erheblich, wurde sie an der österreichischen Botschaft in Bonn verwendet. In diesem Zusammenhang richtete die belangte Behörde an die Beschwerdeführerin ein Dienstrechtsmandat vom 24. November 1992, in welchem zunächst eine Feststellung über die Gebührlichkeit eines Gruppenpauschales für Üb... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §3;MSchG 1979 §5;
Rechtssatz: Bundesbeamte erhalten während der Fristen der §§ 3 und 5 MSchG 1979 ihre Bezüge weiter (Hinweis E 14.2.1979, 2854/77, VwSlg 9767 A/1979, und E 20.5.1992, 90/12/0326, VwSlg 13639 A/1992; siehe auch Knöfler, Mutterschutzgesetz, 11te Aufl, S 93). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998120140... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: InvEG 1969 §4;MSchG 1979 §14;MSchG 1979 §3;
Rechtssatz: Bedienstete im Wochengeldbezug sind iSd § 4 Abs 1 InvEG nicht gegen Entgelt beschäftigt; sie sind daher bei der Ermittlung der Pflichtzahl der zu beschäftigenden begünstigten Invaliden bzw. in weiterer Folge bei der Ermittlung der Ausgleichstaxe nicht zu berücksichtigen. Das Wochengeld kann nic... mehr lesen...