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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
InvEG 1969 §4;Rechtssatz
Bedienstete im Wochengeldbezug sind iSd § 4 Abs 1 InvEG nicht gegen Entgelt beschäftigt; sie sind daher bei der Ermittlung der Pflichtzahl der zu beschäftigenden begünstigten Invaliden bzw. in weiterer Folge bei der Ermittlung der Ausgleichstaxe nicht zu berücksichtigen. Das Wochengeld kann nicht in ein Entgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis umgedeutet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090158.X01Im RIS seit
10.04.2006