RS Vwgh 1988/3/1 87/09/0158

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Veröffentlicht am 01.03.1988
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

InvEG 1969 §4;
MSchG 1979 §14;
MSchG 1979 §3;

Rechtssatz

Bedienstete im Wochengeldbezug sind iSd § 4 Abs 1 InvEG nicht gegen Entgelt beschäftigt; sie sind daher bei der Ermittlung der Pflichtzahl der zu beschäftigenden begünstigten Invaliden bzw. in weiterer Folge bei der Ermittlung der Ausgleichstaxe nicht zu berücksichtigen. Das Wochengeld kann nicht in ein Entgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis umgedeutet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090158.X01

Im RIS seit

10.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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