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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art2 Abs3;Rechtssatz
Das in § 3 MSchG umschriebene Recht ist ohne jeden Zweifel ein solches, welches - wie jenes auf Mutterschaftsurlaub - nach Maßgabe des Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 76/207/EWG Frauen gewährt wird, um sie bei Schwangerschaft und Mutterschaft zu schützen. Die Inanspruchnahme dieser Rechte darf daher für solche Frauen nicht zu Nachteilen bei den Arbeitsbedingungen führen (Hinweis Urteil des EuGH vom 18. März 2004, C-342/01, Gomez, Rz 37).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62001J0342 Merino Gomez VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120167.X05Im RIS seit
07.11.2007Zuletzt aktualisiert am
31.10.2011