Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §12 Abs1;MSchG 1979 §37 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 12 Abs 1 Z 1 bis 6 MSchG 1979 können Dienstnehmerinnen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nur bei Vorliegen der im Gesetz angeführten
Gründe: entlassen werden. Diese Vorschrift legt dem Dienstgeber kein Gebot oder Verbot in bezug auf die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher seines Gewerbebetriebes in P., T.-Straße, eine namentlich genannte Arbeitnehmerin, die sich am 2. November 1987 im vierten Monat der Schwangerschaft befunden habe, in der Zeit vom 12. bis 18. Oktober 1987 (42. Woche), vom 19. bis 25. Oktober 1987 (43. Woche) und vom 26. Oktober bis 1. November 1987 (44. Woche) im Gastgewerbebetrieb beschäftigt, und zwar 1... mehr lesen...