Norm: EO §88 Abs2EO §54 Abs1 Z2GBG §95 Abs1GBG §98GUG §25
Rechtssatz: - Ziel der Änderung des § 98 GBG durch § 25 GUG war, daß die Eintragung jener Personen, welche neu als Berechtigte in das Grundbuch eingetragen werden, mit solchen Identifizierungsmerkmalen erfolgt, die in Hinkunft einen möglichst zuverlässigen Identitätsvergleich ermöglichen - Die Anführung des Geburtsdatums der betreibenden Partei im Exekutionsantrag ist unabdingbare Vora... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht den Antrag der betreibenden Partei vom 10.4.1998, ihr wider die verpflichtete Partei auf Grund der Entscheidung der Gemeinde gemäß § 39 MRG, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 16 vom 9.10.1997, Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 25.2.1998, zur Hereinbringung einer Forderung von S 247.940,-- s.A. die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob den Anteilen B-LNr 6-15 und 17-26, der EZ 3540, Grundb... mehr lesen...