Norm: ABGB §1090 IIbGÜG §23 Abs2GÜG §24
Rechtssatz: Wird einem Beamten (hier pensionierter Richter) die faktische Weiterbenützung der früheren Naturalwohnung durch einen Mindestzeitraum von einem Jahr weiterhin eingeräumt, wobei bei ausdrücklichem Ausschluß eines Bestandverhältnisses die Weiterbezahlung des (seinerzeit) auferlegten Entgeltes erfolgte, so stellt ein solcher Zustand kein im Privatrecht begründetes Bestandverhältnis dar. ... mehr lesen...
Norm: GÜG §24JN §1 CIa1
Rechtssatz: Der im Zeitpunkt der Auflösung eines öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnisses noch aushaftende Gehaltsvorschußrest ist gegen den ehemaligen Bediensteten im Rechtswege und nicht im Verwaltungswege geltend zu machen. Entscheidungstexte 2 Ob 136/37 Entscheidungstext OGH 02.03.1937 2 Ob 136/37 Veröff: SZ 19/63 ... mehr lesen...