Norm
ABGB §1090 IIbRechtssatz
Wird einem Beamten (hier pensionierter Richter) die faktische Weiterbenützung der früheren Naturalwohnung durch einen Mindestzeitraum von einem Jahr weiterhin eingeräumt, wobei bei ausdrücklichem Ausschluß eines Bestandverhältnisses die Weiterbezahlung des (seinerzeit) auferlegten Entgeltes erfolgte, so stellt ein solcher Zustand kein im Privatrecht begründetes Bestandverhältnis dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0038524Dokumentnummer
JJR_19800115_OGH0002_0050OB00720_7900000_001