Norm: GÜG §23GÜG idF BGBl 243/70 §24
Rechtssatz: In den im § 23 Abs 4 zweiter Satz GÜG angeführten Fällen obliegt die Entscheidung über das Räumungsbegehren ausschließlich den ordentlichen Gerichten. VwGH vom 21.09.1966, Zl 604/66; Veröff: MietSlg 18640(9) Entscheidungstexte 5 Ob 720/79 Entscheidungstext OGH 15.01.1980 5 Ob 720/79 Vgl auch; Beisatz: Entzug durch Präsidenten d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 BABGB §1431 E2GÜG §23
Rechtssatz: Zur Frage der Rückforderung des von einem Inkassobevollmächtigten eingehobenen Benützungsentgelts für eine Naturalwohnung des Bundes vor Erlassung eines Bescheides nach § 23 GÜG. Entscheidungstexte 1 Ob 519/76 Entscheidungstext OGH 18.02.1976 1 Ob 519/76 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: GÜG §23
Rechtssatz: Wird die Verurteilung eines Beamten zur Räumung der Naturalwohnung wegen titelloser Benützung infolge Wegfalles des öffentlichrechtlichen Benützungstitels angestrebt, so hat dies im ordentlichen Rechtsweg zu erfolgen. Ein auf titellose Benützung gegründetes Klagebegehren auf Räumung einer Wohnung erfordert jedoch zwingend einen privatrechtlichen Titel des Räumungsklägers für ein derartiges Begehren, der etwa im Hauseig... mehr lesen...
Norm: GÜG §23
Rechtssatz: Zur bescheidmäßigen Überlassung einer Wohnung als Naturalwohnung und zur Festsetzung einer Verfügung für deren Benützung. Entscheidungstexte 5 Ob 65/68 Entscheidungstext OGH 27.03.1968 5 Ob 65/68 Veröff: MietSlg 20107(15) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0059050 ... mehr lesen...
Norm: GÜG §23HfD 16.08.1841. JGS 1841/555 allgJN §1 CIa1
Rechtssatz: Zur Entscheidung über die Klage auf Räumung einer Dienstwohnung oder Naturalwohnung ist das Gericht berufen. Entscheidungstexte 6 Ob 210/63 Entscheidungstext OGH 18.09.1963 6 Ob 210/63 Veröff: EvBl 1964/10 S 21 = MietSlg 15603 9 Ob 501/96 Entscheidungstext O... mehr lesen...