Entscheidungsgründe: I. Das Kreisgericht Steyr stellt den Antrag, das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989, BGBl. 161 (JWG 1989), in eventu die §§40, 42 Abs2 und 46 dieses Gesetzes sowie ArtVI §2 des Kindschaftsrecht-Änderungsgesetzes, BGBl. 162/1989 (KindRÄG), oder §40 JWG 1989 allein, allenfalls §9 des oberösterreichischen Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. 82/1955, idF LGBl. 69/1979 (O.ö. JWG), als verfassungswidrig aufzuheben. Es hat über einen Rekurs gegen einen Beschluß des Bezirksgerich... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandKindRÄG ArtVI §2Oö JWG 1955 §9JWG 1989 §33JWG 1989 §40JWG 1989 §42JWG 1989 §46
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des (ganzen) JWG 1989 mangels
Präjudizialität sowie des Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung des
Oö JWG 1955 wegen zu eng gefaßtem Antr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Weiz/Stmk. ist Amtsvormund der am 17. März 1984 geborenen Beschwerdeführerin. Den Aktenunterlagen zufolge wohnte die mj. Beschwerdeführerin bis zu ihrem dritten Lebensjahr bei ihrer Großmutter in Graz und in der Folge (seit Dezember 1987) bei ihrer Mutter in Thalgau/Bezirk Salzburg-Umgebung. Da sich die Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht in der Lage sah, die mj. Beschwerdeführerin selbst zu erziehen, ersuchte sie a... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art94JWG §9JWG §26JWG §26 Abs3Sbg JugendwohlfahrtsO 1956 §26
Leitsatz: Unterbringung eines Kindes auf einem Pflegeplatz im Rahmen der
freiwilligen Erziehungshilfe; Maßnahme der Hoheitsverwaltung; kein
Entzug des gesetzlichen Richters; kein Verstoß des §26 Abs2 Sbg.
gegen den Grundsa... mehr lesen...