Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. Juni 1994 wurde die Berufung des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen "der Jugosl. Föderation", der in der Nacht vom 13. zum 14. Februar 1994 in das Bundesgebiet eingereist war und am 18. Februar 1994 den Asylantrag gestellt hatte - gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 5. Mai 1994, mit welchem dem Asylantrag des Beschwerdeführers nicht stattgegeben worden war -, gemäß § 66 Abs. 4 AVG (als verspätet) zurückgewiesen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht61/04 Jugendfürsorge
Norm: AsylG 1991 §13 Abs2;AVG §10 Abs2;JWG 1989 §5;ZustG §7;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 93/09/0041 1
(hier: im Falle der Vertretung durch den Jugendwohlfahrtsträger
gemäß § 13 Abs 2 AsylG 1991, muß es sich um den, nach dem im
Zeitpunkt der zu heilenden Zustellung bestehenden
Aufenthaltsort zuständigen, Jugendwohlfahrt... mehr lesen...