Entscheidungsgründe: 1. In der auf Art137 B-VG gestützten, gegen das Land Oberösterreich gerichteten Klage vom 23.1.1997 bringt die klagende Landeshauptstadt Linz vor, daß ihr Magistrat am 1.8.1995 beim Amt der O.ö. Landesregierung die Durchführung der vollen Erziehung für zwei namentlich genannte Minderjährige beantragt habe. Nach dem Gutachten der zuständigen Sozialarbeiterin habe von seiten der Familie der beiden Minderjährigen keine Möglichkeit mehr bestanden, die Erziehu... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9270 Jugendwohlfahrt, Kinderheime
Norm: B-VG Art118 Abs2B-VG Art137 / Klage zw GebietskOö JWG 1991 §40 Abs2Oö JWG 1991 §45 Abs1Oö JWG 1991 §46 Abs3
Leitsatz: Abweisung einer Klage der Landeshauptstadt Linz gegen das Land
Oberösterreich wegen S 3.959.653,59 für die Durchführung der vollen
Erziehung für zwei Minderjährige; Zulässigkeit der Klage; keine
Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde zur Entsc... mehr lesen...