Norm: JWG §34 Abs5
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht die Unterbringung der Kinder auf einen Fremdpflegeplatz anordnet, ohne diesen näher zu bestimmen, und das Rekursgericht in seiner Entscheidung die Entscheidung des Erstgerichtes insofern wesentlich einschränkt, als nunmehr die Unterbringung der Kinder nur an einem bestimmten Pflegeplatz (hier SOS - Kinderdorf) nicht aber auf einem anderen Fremdpflegeplatz durchgeführt werden darf, wird damit d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §34 Abs5
Rechtssatz: Ob die Fürsorgeerziehung zur Beseitigung der Verwahrlosung wegen Unzulänglichkeit der Erziehung erforderlich ist oder aufgehoben werden kann, ist im Grunde eine Frage des richterlichen Ermessens, daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 2 Ob 306/60 Entscheidungstext OGH 30.08.1960 2 Ob 30... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3JWG §34 Abs5
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem JWG sind auch verspätete Rekurses gem § 11 Abs 2 AußStrG zu berücksichtigen. Die Fürsorgeerziehungsbehörde ist nicht "Dritter" iSd § 11 Abs 2 AußStrG. Entscheidungstexte 1 Ob 576/57 Entscheidungstext OGH 23.10.1957 1 Ob 576/57 Vgl früher zur JWV: Die Zulässigkeit des Rekurses in Jugendwohlfahrtssachen nur i... mehr lesen...