Entscheidungen zu § 33 Abs. 2 JWG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/10/13 2002/10/0125

Mit Bescheid der Wiener Landesregierung vom 28. Mai 2002 wurde der Antrag des Sozialhilfeverbandes W auf Ersatz der im Zuge der Jugendwohlfahrtspflege betreffend zwei namentlich genannte Minderjährige für "Lernbetreuung" und "Betreuung durch einen Erziehungshelfer" angefallenen Kosten in Höhe von EUR 3.117,68 und EUR 3.106,78 abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Bezirkshauptmannschaft W habe den beiden Minderjährigen gemäß § 36 des Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.2004

RS Vwgh 2004/10/13 2002/10/0125

Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienL92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
Norm: JWG Wr 1990 §12 Abs2;JWG Wr 1990 §33 Abs1;JWG Wr 1990 §33 Abs2 Z3;SHG Wr 1973 §44 Abs5 litc;
Rechtssatz: Auf dem Boden der Annahme, dass Minderjährige durch die ihnen zum Ausgleich der "mangelnden Erziehungskapazität" ihrer Mutter gewährte "Unterstützung der Erziehung durch Erziehungshilfe zur Persönlichkeitsentfaltun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.2004

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