Norm: AußStrG §14 Abs2 B4AußStrG §14 Abs2 B5AußStrG §16 BIII2bJWG §29 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Kosten des Aufenthaltes der Minderjährigen in der zur Untersuchung jugendlicher Psychopathen im Sinne des § 29 Abs 3 JWG eingerichteten Anstalt betrifft weder Kosten noch Sachverständigengebühren (§ 14 Abs 2 AußStrG). Die Ansicht, daß diese Kosten vom Land zu tragen sind, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheid... mehr lesen...
Norm: JN §1 CIIaJWG §29 Abs2
Rechtssatz: Der Fürsorgeverband muß sein gegen den Bund (Justizverwaltung) gerichtetes Begehren auf Rückersatz der von ihm vorgeschossenen Kosten für den Aufenthalt eines Minderjährigen, für den Fürsorgeerziehung angeordnet werden soll, im Landeskrankenhaus zur Erstattung eines psychologischen Gutachtens im Streitverfahren geltend machen. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: JWG §29 Abs1JWG §29 Abs2JWG §30 Abs1
Rechtssatz: Wenn bei einer vor dem achtzehnten Lebensjahr angeordneten, mit dem vollendeten neunzehnten Lebensjahr beendeten Fürsorgeerziehung die Verwahrlosung des Minderjährigen noch nicht gänzlich beseitigt ist und Aussicht auf Erfolg der Fürsorgeerziehung besteht, kann ausnahmsweise eine neuerliche Fürsorgeerziehung angeordnet werden, die spätestens mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Minderjäh... mehr lesen...