Norm
JN §1 CIIaRechtssatz
Der Fürsorgeverband muß sein gegen den Bund (Justizverwaltung) gerichtetes Begehren auf Rückersatz der von ihm vorgeschossenen Kosten für den Aufenthalt eines Minderjährigen, für den Fürsorgeerziehung angeordnet werden soll, im Landeskrankenhaus zur Erstattung eines psychologischen Gutachtens im Streitverfahren geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0045513Dokumentnummer
JJR_19610118_OGH0002_0010OB00485_6000000_002