Norm: JWG §21stmkJWG §28
Rechtssatz: Mit der Leistung des § 21 JWG in Verbindung mit § 28 stmkJWG sollen Sachaufwand für das Pflegekind und die Erziehungsleistungen der Pflegepersonen abgegolten sein. Entscheidungstexte 5 Ob 10/99b Entscheidungstext OGH 12.10.1999 5 Ob 10/99b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: JWG §21stmkJWG §28
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Eigeneinkünfte eines Unterhaltsberechtigten ist das von ihm bezogene Pflegeelterngeld im Ausmaß etwa des jeweiligen Regelbedarfs für ein Pflegekind als Sachaufwand im Sinne des § 28 Abs 2 Z 1 stmkJWG und der jeweilige Differenzbetrag auf das gesamte Pflegeelterngeld als Abgeltung der Erziehungsleistung gemäß § 28 Abs 2 Z 1 stmkJWG zu veranschlagen. Dass sich auf Grund des steigenden Re... mehr lesen...
Norm: JWG §21JWG §26JWG §34
Rechtssatz: Der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtskurator ist bei allen Maßnahmen des Gerichtes, durch die der Zweck der gewährten Erziehungshilfe in Frage gestellt werden kann, Parteistellung und damit auch die Rekurslegitimation zuzubilligen (hier Ausdehnung des Besuchsrechtes in einem Ausmaß, daß dieses der Übergabe in die Pflege und Erziehung des Besuchsberechtigten nahekommt). Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1JWG §21JWG §26
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde ist auch in ihrer Stellung als besonderer Kurator iSd § 21 JWG in Vormundschafts- und Pflegschaftssachen, in denen die gerichtliche Erziehungshilfe iSd § 26 JWG angeordnet wurde, nicht zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen jede Entscheidung des Gerichtes befugt, sondern nur gegen Entscheidungen, die Maßnahmen im Rahmen der angeordneten gerichtlichen Erziehungshilfe zum G... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 b1JWG §21
Rechtssatz: Rekursberechtigung des Jugendamtes nur im Rahmen des § 21 JWG Entscheidungstexte 3 Ob 282/61 Entscheidungstext OGH 26.07.1961 3 Ob 282/61 8 Ob 523/85 Entscheidungstext OGH 18.04.1985 8 Ob 523/85 ÖA 1985,144 = EvBl 1986/81 S 282 Europe... mehr lesen...