Norm: ABGB §271JWG §17JWG §20JWG §22
Rechtssatz: Grundsätzlich hat niemand ein Recht auf Bestellung zum Kurator, auch nicht die Bezirksverwaltungsbehörde. Entscheidungstexte 1 Ob 678/78 Entscheidungstext OGH 20.07.1978 1 Ob 678/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0049156 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: JN §109JWG §20
Rechtssatz: Wenn die Kindesmutter mit dem Kinde nach Canada ausgewandert ist, aber der außereheliche Vater in Österreich lebt und von ihm Unterhaltsbeträge zu leisten sind, ist zur Überwachung seiner Unterhaltsleistungen die Bestellung eines Jugendamtes zum Vormund zulässig. Die einmal begründete Zuständigkeit eines inländischen Vormundschaftsgerichtes geht auch durch die Auswanderung nicht verloren. Ent... mehr lesen...
Norm: JWG §20
Rechtssatz: Ein Einzelvormund für ein außereheliches Kind kann im Interesse des Mündels abberufen und die Vormundschaft wieder dem Jugendamte übertragen werden, ohne daß das Jugendamt die Führung der Vormundschaft ablehnen könnte. Entscheidungstexte 3 Ob 675/52 Entscheidungstext OGH 30.10.1952 3 Ob 675/52 European Case ... mehr lesen...