Entscheidungsgründe: I. Der Oberste Gerichtshof und das Oberlandesgericht Innsbruck beantragen auszusprechen, daß der zweite Satz des §7 Abs1 des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG), BGBl. 324/1977, in der Stammfassung verfassungswidrig war. Die antragstellenden Gerichte legen dar, daß sie über Rechtsmittel gegen Urteile zu entscheiden haben, die Klagen auf Insolvenz-Ausfallgeld abweisen oder solches zusprechen, und zwar unter anderem für Ansprüche, die der Masseverwalter in ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEMRK Art6 Abs1 / TribunalIESG §7 Abs1KO §60ASGG §65, §66
Leitsatz: Zulässigkeit der Gerichtsanträge auf Aufhebung der Bestimmung des
IESG über die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld ohne weitere
Prüfung bei bereits erfolgter Feststellung des A... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Oberste Gerichtshof als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen beantragte in der Rechtssache eines ehemaligen Dienstnehmers einer nunmehr im Konkurs befindlichen Gesellschaft mbH gegen das Arbeitsamt Eisenstadt wegen Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld mit Beschluß vom 27. Oktober 1994 die Aufhebung des "ersten Satz(es) des §7 Abs1 IESG, BGBl 1977/324, idgF" wegen Verstoßes gegen Art7 Abs1 B-VG. 2.a) In seiner Stammfassung lautete der erste Absa... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: IESG §7 Abs1VfGG §62 Abs1 erster Satz
Leitsatz: Zurückweisung eines Gerichtsantrags auf Aufhebung einer Bestimmung
des IESG "idgF" mangels eindeutiger Bezeichnung der bekämpften
Gesetzesvorschrift; "geltende Fassung" der zur Aufhebung begehrten
Rechtsvorschrift angesichts der unübersichtlichen Rechtslage nicht
mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich ... mehr lesen...