Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 IESG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 1997/10/15 G1344/95, G108/96, G109/96

Entscheidungsgründe: I. Der Oberste Gerichtshof und das Oberlandesgericht Innsbruck beantragen auszusprechen, daß der zweite Satz des §7 Abs1 des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG), BGBl. 324/1977, in der Stammfassung verfassungswidrig war. Die antragstellenden Gerichte legen dar, daß sie über Rechtsmittel gegen Urteile zu entscheiden haben, die Klagen auf Insolvenz-Ausfallgeld abweisen oder solches zusprechen, und zwar unter anderem für Ansprüche, die der Masseverwalter in ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 15.10.1997

RS Vfgh 1997/10/15 G1344/95, G108/96, G109/96

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEMRK Art6 Abs1 / TribunalIESG §7 Abs1KO §60ASGG §65, §66
Leitsatz: Zulässigkeit der Gerichtsanträge auf Aufhebung der Bestimmung des IESG über die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld ohne weitere Prüfung bei bereits erfolgter Feststellung des A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.10.1997

TE Vfgh Beschluss 1995/3/2 G279/94

Begründung: 1. Der Oberste Gerichtshof als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen beantragte in der Rechtssache eines ehemaligen Dienstnehmers einer nunmehr im Konkurs befindlichen Gesellschaft mbH gegen das Arbeitsamt Eisenstadt wegen Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld mit Beschluß vom 27. Oktober 1994 die Aufhebung des "ersten Satz(es) des §7 Abs1 IESG, BGBl 1977/324, idgF" wegen Verstoßes gegen Art7 Abs1 B-VG. 2.a) In seiner Stammfassung lautete der erste Absa... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1995

RS Vfgh 1995/3/2 G279/94

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: IESG §7 Abs1VfGG §62 Abs1 erster Satz
Leitsatz: Zurückweisung eines Gerichtsantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des IESG "idgF" mangels eindeutiger Bezeichnung der bekämpften Gesetzesvorschrift; "geltende Fassung" der zur Aufhebung begehrten Rechtsvorschrift angesichts der unübersichtlichen Rechtslage nicht mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1995

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